Vierfache Mutter ist „vollzugstauglich“
Gericht sieht in Depression und Belastung für Kinder keinen Grund zu Strafaufschub
von Ricardo Peyerl
Helga W., die Mutter von vier minderjährigen Kindern, ist vollzugstauglich. So heißt das im Juristenlatein.
Ihre Strafe ist unverzüglich - „bei sonstiger polizeilicher Vorführung“ - anzutreten. So heißt es im Text des Gerichtsbeschlusses.
Ihre vom Gerichtspsychiater anerkannte schwere Depression wegen der bevorstehenden vier Jahre ohne Kinder „kann auch in einer Strafanstalt mit Einrichtungen des Psychiatrischen Dienstes durchgeführt werden.“ So heißt das im Gutachterjargon.
Der Unternehmensberater Andreas W. ergaunerte 7,4 Millionen Euro. Der 40-Jährige täuschte seine Opfer, zwei Firmenchefs, ebenso wie die Familie, Freunde, den Steuerberater, und erzählte von Börsengewinnen. Seine um acht Jahre jüngere (inzwischen von ihm geschiedene) Frau gab das Geld mit vollen Händen aus. Woher es wirklich stammte, will er ihr nicht anvertraut, und sie will es nicht erraten haben.
Der Schwindel flog auf, der Mann fasste elf Jahre aus, bei Helga W. „musste das Gericht mit einer vierjährigen Freiheitsstrafe reagieren“ (das Gericht). Zwar gab es keine Beweise für ihre Mitwisser- bzw. Mittäterschaft, aber „bereits auf Grund ihrer Ehe muss ihr völlig klar gewesen sein, dass die Millionenbeträge nur aus verbrecherischen Betrugshandlungen des Gatten stammen konnten.“
Der renommierte Innsbrucker Strafrechtsprofessor Christian Bertel hält den Schuldspruch wegen „Geldwäsche“ für ein Fehlurteil und zudem für menschenrechtswidrig (siehe Zusatzbericht). Mit diesem Gutachten im Rücken fordert Rechtsanwalt Benedikt Wallner eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens Helga W.
KEIN EINFLUSS
Inzwischen wurde der Antrag auf Strafaufschub abgewiesen, weil Psychiater Peter Krieger weder in Mutters Depression noch in der „schweren psychischen Belastung für die Kinder“ einen Einfluss auf die Vollzugstauglichkeit sieht.
Das Gericht achtet „strengstens“ auf den Gleichheitsgrundsatz, der nicht zulasse, dass kinderlose Verurteilte schlechter gestellt sind als Verurteilte mit Kindern.
Krieger hegt in seinem Gutachten die Hoffnung, dass die Strafjustiz den Zusammenhalt der Familie fördert. Ein frommer Wunsch.
„Abneigung des Gerichts“: Rechtsprofessor Christian Bertel (oben) macht auf die Katastrophe für Helga W. und ihre Kinder aufmerksam
Quelle: KURIER | 01.02.2003 | Seite 11